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1 O du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und f�rchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren H�usern noch lasset sie hinausgehen; es sei denn, sie h�tten eine offenkundige Sch�ndlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote �bertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du wei�t nicht, ob Allah danach etwas (Unvermutetes) geschehen lassen w�rde.
2 Wenn sie aber ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in G�te zur�ck oder trennt euch in G�te von ihnen; und nehmt als Zeugen Leute von Billigkeit unter euch, und legt Zeugnis vor Allah ab. Dies ist eine Ermahnung f�r diejenigen, die an Allah und an den J�ngsten Tag glauben; und dem, der Allah f�rchtet, verschafft Er einen Ausweg
3 und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet. Und wer auf Allah vertraut - f�r den ist Er sein Gen�ge. Wahrlich, Allah setzt durch, was Er will; siehe Allah hat f�r alles eine Bestimmung gemacht.
4 Wenn ihr Zweifel hegt (�ber) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisset, da�) ihre Frist drei Monate betr�gt, und (das gleiche gilt f�r) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und f�r die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah f�rchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen.
5 Das ist Allahs Befehl, den Er euch herabgesandt hat. Und wer Allah f�rchtet - Er wird seine �bel von ihm nehmen und ihm einen w�rdigen Lohn geben.
6 La�t sie wohnen, wo ihr wohnt, gem�� euren Mitteln; und tut ihnen nichts zuleide in der Absicht, es ihnen schwer zu machen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und wenn sie (das Kind) f�r euch stillen, (dann) gebt ihnen ihren Lohn und geht g�tig miteinander um; wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere (das Kind) f�r den (Vater) stillen.
7 Jeder soll aus seiner F�lle ausgeben, wenn er die F�lle hat; und der, dessen Mittel beschr�nkt sind, soll gem�� dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah fordert von keiner Seele etwas �ber das hinaus, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach einer Bedr�ngnis Erleichterung schaffen.
8 Wie so manche Stadt widersetzte sich dem Befehl ihres Herrn und Seiner Gesandten, und Wir zogen sie streng zur Rechenschaft und bestraften sie mit gr��licher Strafe!
9 So kostete sie die b�sen Folgen ihres Betragens, und am Ende ihres Betragens stand ein Verlust.
10 Allah hat f�r sie eine strenge Strafe bereitet; so f�rchtet Allah, o ihr Leute von Verstand, die ihr glaubt. Allah hat euch wahrlich eine Ermahnung herniedergesandt
11 einen Gesandten, der euch die deutlichen Verse Allahs verliest, auf da� er jene, die glauben und gute Werke tun, aus den Finsternissen ans Licht f�hre. Und den, der an Allah glaubt und recht handelt, wird Er in G�rten f�hren, durch die B�che flie�en, worin (er) auf ewig verweilen wird. Allah hat ihm wahrlich eine treffliche Versorgung gew�hrt.
12 Allah ist es, Der sieben Himmel erschuf und von der Erde die gleiche Anzahl. Der Befehl steigt zwischen ihnen herab, auf da� ihr erfahren m�get, da� Allah �ber alle Dinge Macht hat und da� Allahs Wissen alle Dinge umfa�t.